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okdoc.ch - News |
20.02.2018 |
Krankenversicherung und Zuschüsse in der Schweiz
Zahlreiche Versicherungsnehmer haben Anrecht auf eine staatliche Hilfe, um ihre Krankenkassenprämien zahlen zu können. Prüfen Sie, ob auch Sie Anrecht auf eine Prämienreduktion haben.
Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) können Versicherungsnehmer mit geringem Einkommen von einer Hilfe profitieren, um einen Teil ihrer Krankenversicherungsprämien oder sogar den gesamten Betrag zu bezahlen. Diese Hilfe in Form von Zuschüssen wird vom Bund und den Kantonen finanziert.
Diese Hilfe berechnet sich wie folgt: Betrag aller Einkommen + 1/15 Vermögens + Sozialleistungen. Zwar ist die Berechnung für alle Versicherungsnehmer gleich, doch das Vorgehen, um diese Zuschüsse zu erhalten, ist in den verschiedenen Regionen unterschiedlich.
Meistens werden zuschussberechtigte Personen automatisch dank ihrer letzten Einkommenssteuererklärung von den Behörden identifiziert. In diesem Fall wird der Versicherer kontaktiert und das Anrecht auf Zuschüsse vom Kanton bestätigt.
Doch dies trifft nicht auf alle Regionen zu. Manchmal muss der Bezugsberechtigte seinen Antrag bei den Behörden stellen, um seinen Anspruch auf einen Zuschuss geltend zu machen.
Es kann auch vorkommen, dass sich Ihre finanzielle Situation seit der letzten Besteuerung drastisch verschlechtert hat. In diesem Fall raten wir Ihnen, die zuständigen kantonalen Behörden in Ihrem Wohnkanton zu kontaktieren.
Finden Sie auf bonus.ch eine Liste der kantonalen Behörden, die für die Gewährung von Zuschüssen zuständig sind.
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